Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. VERTRAGSGEGENSTAND

(1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Rodin-IT-Service, Inhaber Vadim Rodin, Heilstättenstr. 83, 90768 Fürth (nachfolgend auch Rodin-IT-Service genannt) und dem Vertragspartner. Es gelten jeweils die allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Fassung. Diese gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen und sind auch dann wirksam, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart und vorgelegt werden. Sie gelten auch dann, wenn der Vertragspartner über eigene allgemeine Geschäftsbedingungen verfügt und / oder auf solche hinweist, es sei denn, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden schriftlich bei Vertragsabschluss vereinbart. Individualvereinbarungen bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt. 

(2) Diese Geschäftsbedingungen stehen unter www.rodin-it-service.de im Internet zum Abruf und Ausdruck zur Verfügung.

2. VERTRAGSABSCHLUSS

(1) Der Vertrag zwischen Rodin-IT-Service und dem Vertragspartner kommt dadurch zustande, dass Rodin-IT-Service schriftlich oder mündlich, fernschriftlich (wozu auch E-Mail zählt) oder fernmündlich den Vertragsabschluss bestätigt.

(2) Die Angebote im Online-Bereich (Internet-Homepage: www.rodin-it-service.de) sind Freibleibend. Die verbindliche Bestellung der Dienstleistung von Rodin-IT-Service kann über die Homepage erfolgen, sofern der Vertragspartner eine Bestellung in Textform über Kontaktformular oder E-Mail übermittelt. Rodin-IT-Service ist berechtigt, das kundenseitige Vertragsangebot innerhalb einer Woche ab E-Mail Erhalt abzulehnen. Die Annahme kann durch die Erbringung der Dienstleistung, oder, wenn der Inhalt der Bestellung die Lieferung einer Ware ist, durch die Auslieferung der Ware, oder in allen Fällen auch dadurch erklärt werden, dass Rodin-IT-Service dem Vertragspartner in sonstiger Weise die Annahme seiner Bestellung bestätigt. Mit der Annahme ist der Vertrag zustande gekommen.

3. LEISTUNGEN

(1)  Rodin-IT-Service kann sich zur Erfüllung seiner Leistungspflichten Dritter bedienen. Bei den von Rodin-IT-Service erbrachten Serviceleistungen handelt es sich um Dienstverträge (3.1. bis 3.3.) nach § 611 ff. BGB. 

(2) Rodin-IT-Service behält sich bei Dienstverträgen den Rücktritt vom Vertrag vor und kann die weitere Leistung verweigern, wenn der Vertragspartner sich in Annahmeverzug befindet oder seine vertraglichen Mitwirkungspflichten verletzt, beispielsweise vereinbarte Termine nicht einhält oder für Installationsarbeiten notwendige Zugangsdaten und Kennwörter nicht bereitstellt bzw. mitteilt. In diesem Fall ist Rodin-IT-Service berechtigt, den daraus entstandenen und entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

3.1 INSTALLATIONSLEISTUNGEN

(1) Die Leistung wird von Rodin-IT-Service am Ort der Aufstellung des Gerätes, über das Internet per Software-Fernsteuerung, über mündliche Anweisungen via Telefon oder per E-Mail-Anweisung erbracht. Voraussetzung für die Installation ist die uneingeschränkte Lauffähigkeit des Hardwaresystems und der beigefügten Software. Sollte aufgrund von Ware, die bereits zum Zeitpunkt der Installation defekt war, keine erfolgreiche Installation möglich sein, wird die bis dahin erbrachte Arbeitsleistung (Anfahrt + Arbeitszeit) in Rechnung gestellt. Dies gilt auch, wenn eine Installation nicht abgeschlossen werden kann, weil die vorhandenen Umgebungsbedingungen (Hardwareausstattung, Software, räumliche Entfernungen etc.) nicht den definierten Mindestanforderungen seitens des Produkt- und Dienstleistungsanbieters entspricht. 

(2) Sind zusätzliche Arbeiten zur Schaffung der Mindestvoraussetzungen notwendig (z.B. Virenbeseitigung, Aufrüstung des Systems, zusätzliche Verkabelungen, Durchführung einer Datensicherung, etc.), so werden diese Arbeiten und Zusatzaufwendungen (z.B. mehrfache Anfahrten zum Vertragspartner) zusätzlich in Rechnung gestellt. Ausgenommen von den zuvor genannten Fällen ist das direkte Verschulden (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit) durch Rodin-IT-Service.

3.2 REPARATUR- UND WARTUNGSLEISTUNGEN

(1) Die Leistung wird am Ort der Aufstellung des Gerätes erbracht. Für die Leistungen von Rodin-IT-Service sind in jedem Fall die erbrachten Anfahrt- und Arbeitszeitleistungen – unabhängig vom Ergebnis – zu entrichten. Dies gilt auch, wenn eine Fehlerbeseitigung nicht erfolgen kann, soweit dies auf einen Umstand beruht, der von Rodin-IT-Service nicht zu vertreten ist. Rodin-IT-Service kann insoweit nur Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit angelastet werden. Der zeitliche Aufwand ist in jedem Fall zu berechnen,

  • wenn der beanstandete Fehler bei der Überprüfung nicht auftritt
  • ein notwendiges Ersatzteil oder notwendige Software nicht mehr zu beschaffen ist
  • der Vertragspartner zu dem vereinbarten Termin nicht anwesend war oder/und keinen Zugang zu den Geräten ermöglicht hat
  • der Auftrag storniert wurde und Rodin-IT-Service bereits auf dem Weg zum Vertragspartner war
  • oder / und der Auftrag während der Ausführung storniert wird
  • die Arbeitsbedingungen aus einem vom Vertragspartner zu vertretenden Umstand nicht einwandfrei gegeben sind
(2) Weisen die aufgeführten Arbeiten Mängel auf, die sich auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Rodin-IT-Service zurückführen lassen, so ist der Vertragspartner berechtigt, kostenlose Nachbesserung zu verlangen. Darüber hinausgehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Dies gilt auch für Mangelfolgeschäden. Für Beschädigungen oder Verlust der instand zu setzenden oder zu überholenden Gegenstände bei Durchführung der Serviceleistungen haftet Rodin-IT-Service, sofern diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Rodin-IT-Service beruhen.

(3) Der Ersatzanspruch ist in jedem Fall auf den Zeitwert der Sache begrenzt. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen zu betreiben und seine Sicherheitskopien auf dem aktuellen Stand (Tageskopien) zu halten. Für Datenverluste oder/und Datenänderungen während oder nach der Reparatur- bzw. Wartungsleistungen übernimmt Rodin-IT-Service keine Haftung. Der Vertragspartner bestätigt bei Auftragserteilung ausdrücklich, dass er im Besitz einer aktuellen Datensicherung ist und wird Rodin-IT-Service gegenüber erklären, wenn dies nicht so ist.
3.3. FERNWARTUNG

(1) Rodin-IT-Service betreibt die Fernwartung unter dem Gesichtspunkt der höchstmöglichen Sorgfalt und Verfügbarkeit. Der Fernwartungsservice wird zu den vertraglich vereinbarten Zeiten erbracht. Folgende Leistungen sind Bestandteil des Fernwartungsservices:

  • Unterstützung und Hilfeleistung bei der Installation von Software
  • Unterstützung bei Problemen in Anwendungen
  • Analyse von Fehlersituationen und Ablaufstörungen von Anwendungen
  • Suche nach möglichen technischen Fehlerursachen in Anwendungen
(2) Im Falle des Einsatzes einer speziellen Fernwartungssoftware hat der Vertragspartner stets die aktuelle lizenzierte Version der vertragsgegenständlichen Software zu nutzen. Zur Fehleranalyse durch Rodin-IT-Service hat der Vertragspartner den Fehler möglichst genau zu beschreiben. Der Vertragspartner trägt selbst die Verantwortung für die aktuelle Datensicherung in geeigneter Form, die auch eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung der Daten gewährleistet. Der Vertragspartner hat seine EDV-Systeme und Datenbestände durch geeignete organisatorische und technische Vorkehrungen, wie z. B. Passwortschutz, Firewall-Systeme und Virenscanner, hinreichend zu schützen. Gelangt Rodin-IT-Service im Verlauf der Fernwartung in Kenntnis sicherheitsrelevanter Passwörter, wird der Vertragspartner diese unmittelbar nach Abschluss der Fernwartung ändern.

(3) Der Vertragspartner hat sicherzustellen, dass die Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten auf seinen EDV-Anlagen unter Beachtung der jeweils gültigen Datenschutzvorschriften, insbesondere des Bundesdatenschutzgesetzes, erfolgt. Die Fernwartung erfolgt als Datenverarbeitung im Auftrag im Sinne des § 11 BDSG. Der Vertragspartner ist selbst für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung verantwortlich.

(4) Die Rodin-IT-Service verpflichtet sich, die bei der Wartungsmaßnahme erhaltenen personenbezogenen Daten unverzüglich zu löschen, sobald diese für die Wartungsmaßnahme nicht mehr benötigt werden. Ausgenommen ist die Protokollierung der Wartungsmaßnahme selbst.

(5) Der Vertragspartner nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die Rodin-IT-Service für die Verfügbarkeit externer Internet Services oder von Leitungen, die nicht im Einflussbereich der Rodin-IT-Service liegen, keine Haftung übernimmt. Insbesondere hat die Rodin-IT-Service den Ausfall oder die Überlastung von globalen Kommunikationsnetzen nicht zu vertreten.
3.4 BERATUNGSLEISTUNGEN, SCHULUNGEN, EINWEISUNGEN

(1) Bei Bedarf werden dem Vertragspartner Einweisungen und Schulungen angeboten. Die Preise richten sich nach den angegebenen Stundensätzen. Rodin-IT-Service informiert den Vertragspartner zuvor über zugehörige Leistungen. Alle darüber hinaus gehenden Leistungen werden gemäß dem jeweiligen Preisangebot in Rechnung gestellt. 

(2) Ansprüche gegen Rodin-IT-Service wegen Beratungsfehlern bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Der Vertragspartner ist im Zweifel verpflichtet, im Vorfeld einer Beratung umfassend und wahrheitsgetreu Auskunft über Erwerb, Installation oder / und Änderungen an einem Gerät zu erteilen. Anderenfalls erlischt Ersatzanspruch. Ein Ersatzanspruch entfällt auch, sofern die Beratung kostenfrei erfolgt. Bleibt ein Vertragspartner oder dessen zu schulendes Personal einer oder mehreren Schulungen fern, berührt dies den Honoraranspruch von Rodin-IT-Service nicht. Das Risiko der Verhinderung trägt insoweit der Vertragspartner. Erfolgt der Rücktritt während der Schulung / Beratung, gilt dies entsprechend, jedoch mit der Maßgabe, dass der erbrachte Teil der Leistungen nach den Festlegungen im Vertrag gesondert abgerechnet wird. 

(3) Telefonische Beratung ist grundsätzlich Arbeitszeit und wird nach der jeweils gültigen Preisliste abgerechnet, sofern nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Rodin-IT-Service hat den Vertragspartner zuvor über den gültigen Preis und die Berechnung der Beratungsleistung zu informieren. Ein Beratervertrag für fernmündliche Beratung kommt im Zweifel bereits durch Anruf des Vertragspartner bei Rodin-IT-Service zustande. Die für einen Kostenvoranschlag anfallenden Kosten sind, sofern nichts anderes vereinbart wird, gesondert nach Rechnungslegung zu erstatten.

4. LIEFERUNG VON WAREN

(1) Bei Direktlieferung der Ware an den Vertragspartner hat Rodin-IT-Service seine Leistungspflicht mit der Übergabe der Ware erbracht. Die Gefahr geht auf den Vertragspartner über. Zur Erprobung oder zu leihweise gelieferten Gegenständen oder Software, sowie mietweise überlassenen Waren, verbleiben bei dem Vertragspartner auf dessen Gefahr; er ist für die sachgemäße Benutzung und den zufälligen Untergang verantwortlich. Auf Verlangen sind die Waren zu Lasten des Vertragspartners zu versichern. 

(2) Unvorhergesehene Lieferhindernisse, wie Fälle höherer Gewalt, Streik, Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder in dem des Vorlieferanten, Transportschwierigkeiten usw., welche von Rodin-IT-Service trotz zumutbarer Sorgfalt nicht verhindert werden können, verlängern die Lieferfristen um den zur Beseitigung der Umstände notwendigen Zeitraum. Dauert die Behinderung länger als 8 Wochen an, können Rodin-IT-Service und der Vertragspartner vom Vertrag zurücktreten.

5. PREISE

(1) Alle angegebenen Preise sind Endpreise. Aufgrund des Kleinunternehmerstatus gem. § 19 UStG erheben wir keine Umsatzsteuer und weisen diese daher auch nicht aus. Die erste angefangene Stunde wird stets als volle Stunde abgerechnet. Danach erfolgt die Abrechnung pro angefangene 15 Minuten. Nicht enthalten sind evtl. anfallende Materialkosten sowie Fahrtkosten. Rodin-IT-Service hält sich an die schriftlichen Angebotspreise (Brief, Fax, E-Mail) 7 Tage gebunden mit Ausnahmen von Aktionsangeboten die zeitlich begrenzt oder der Angebote der Dritter oder in der Menge beschränkt zu beschaffen sind. Bei nach Angebotsabgabe auftretenden Lieferschwierigkeiten oder Abkündigung des Produkts besteht kein Anspruch auf Beschaffung. Für die Standardserviceleistungen ist die aktuell gültige Preisliste zum Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Endkunden maßgebend. Bei Bestellungen von Hardware, wird der Gesamte Warenwert im Voraus erhoben.

6. INFORMATIONSPFLICHTEN

(1) Der Vertragspartner ist bei der Bestellung verpflichtet, wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Sofern sich seine für die Geschäftsabwicklung relevanten Daten ändern, insbesondere Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Bankverbindung, ist er verpflichtet, die geänderten Daten Rodin-IT-Service unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Vertragspartner diese Information oder gibt er von vornherein falsche Daten an, so kann Rodin-IT-Service vom Vertrag zurücktreten. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die durch ihn entstandenen Kosten (z.B. Anfahrt, Buchungskosten etc.) zu tragen, soweit sie durch sein Verschulden entstanden sind. Der Rücktritt wird schriftlich erklärt. Die Schriftform ist auch durch Absenden einer E-Mail gewahrt.

7. ZAHLUNGSPFLICHTEN

(1) Zahlungen an Rodin-IT-Service sind, sofern keine gesonderte Vereinbarung vorliegt, sofort ohne Abzug fällig. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder diese zwischen den Vertragspartnern unstrittig sind. Der Vertragspartner kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Der Vertragspartner kommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Zahlung leistet.

8. GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG

(1) Innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraumes hat der Vertragspartner einen Anspruch auf Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung). Der Vertragspartner ist bei Fehlschlagen der Nacherfüllung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu verlangen oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Vertragspartners auf Gewährleistung sind davon abhängig, dass der Käufer offensichtliche Mängel innerhalb von einem Monat und nicht offensichtliche Mängel innerhalb des gesetzlichen Gewährleistungszeitraums anzeigt. Handelsrechtliche Vorschriften bleiben hiervon unberührt. Ein grundsätzliches Rücknahmerecht für Geschäftskunden, Selbstständige und Abnehmern mit gewerblicher Nutzung nicht existiert. Eine Warenrücknahme ist daher nicht möglich. 

(2) Der Vertragspartner ist verpflichtet, Rodin-IT-Service die Überprüfung der fehlerhaften Leistung und die Beseitigung des Mangels zu gestatten. Eine Garantie auf Hardware erhält der Vertragspartner von Rodin-IT-Service nicht, hier treten die Garantiebestimmungen und AGB´s Dritter in Kraft. Soweit der Hersteller/Verkäufer eine Garantie für die Ware übernimmt, stehen dem Vertragspartner deren gesetzlich geltende Ansprüche zu. 

(3) Gebrauchtgeräte werden durch die Rodin-IT-Service getestet und sind funktionsfähig. Es besteht eine Gewährleistung von einem Jahr gegenüber Verbrauchern für Gebrauchtgeräte. Die Gewährleistung ist gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB für Gebrauchtgeräte ausgeschlossen, für Neuware beträgt sie 12 Monate. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Empfangnahme der Sache durch den Käufer. Ausgeschlossen sind Verschleißteile (z.B.: Festplatten, Akkus, etc. …) und Verbrauchsmaterialien (z.B. Toner, etc. …). Dem Vertragspartner ist bekannt, dass es sich bei den verkauften Gegenständen um gebrauchte Gegenstände handelt, bei denen aufgrund des Alters und der bisherigen Benutzung ein Verschleiß eingetreten ist. Der vertragsgemäße Zustand ergibt sich deshalb unter Berücksichtigung des Alters und der Nutzung. 

(4) Rodin-IT-Service haftet für andere Schäden als Körperschäden, die beim Vertragspartner eintreten, nur insoweit, als sie auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung von Rodin-IT-Service, oder auf eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehhilfen von Rodin-IT-Service zurückzuführen sind.

9. EIGENTUMSVORBEHALT

(1) Rodin-IT-Service behält sich das Eigentum an den von ihm gelieferten Waren bis zur Bezahlung des vollständigen Rechnungsbetrages vor. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners ist Rodin-IT-Service berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die von ihr gelieferte Ware zurückzuholen. Ein weiterer Verzugsschaden bleibt davon unberührt. 

(2) Solange der Eigentumsvorbehalt an der gelieferten Ware besteht, darf diese weder an Dritte verpfändet noch sicherungsübereignet werden. Sollten die Rechte von Rodin-IT-Service durch Dritte beeinträchtigt werden oder solches drohen, hat der Vertragspartner unverzüglich Rodin-IT-Service davon zu benachrichtigen und alle Informationen, die geeignet sind, die Rechte von Rodin-IT-Service zu wahren, zur Verfügung zu stellen. Der Vertragspartner hat in diesem Fall die Verpflichtung, auf die Rechte von Rodin-IT-Service hinzuweisen.

10. SCHUTZRECHTE

(1) Der Vertragspartner sichert zu und haftet gegenüber Rodin-IT-Service dafür, dass er die von Rodin-IT-Service geprüften Daten und etwaige zugrunde liegende Software zu recht und in Einklang mit den einschlägigen Lizenzbedingungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen erworben hat und zu deren Nutzung befugt ist und dass er ferner berechtigt ist, diese Daten Rodin-IT-Service im Rahmen des Auftrages zugänglich zu machen. 

(2) Rodin-IT-Service weist darauf hin, dass personenbezogene Daten per EDV gespeichert werden, um einen ordnungsgemäßen Geschäftsablauf zu gewährleisten. Gemäß § 33 BDSG setzen wir Sie hiermit von der Speicherung bzw. Übermittlung der personenbezogenen Daten in Kenntnis. Rodin-IT-Service verpflichtet sich zur Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen dahingehend, dass sie keinerlei Daten des jeweiligen Vertragspartners übernehmen, selbst nutzen oder an Dritte weitergeben wird, sofern sie hierzu nicht rechtlich verpflichtet sein sollte.

11. GERICHTSSTAND UND SCHLUSSBESTIMMUNGEN

(1) Für diese Geschäftsbedingungen, sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Rodin-IT-Service und dem Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Soweit der Vertragspartner Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts, oder öffentliches Sondervermögen ist, ist der Geschäftssitz von Rodin-IT-Service Gerichtsstand. Rodin-IT-Service ist jedoch berechtigt, den Vertragspartner auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Rodin-IT-Service Erfüllungsort. 

(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. 


Stand: Fürth, Dezember 2012 


§ 611 BGB Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet. 

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.  

 § 33 BDSG Benachrichtigung des Betroffenen

(1) Werden erstmals personenbezogene Daten für eigene Zwecke ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der Speicherung, der Art der Daten, der Zweckbestimmung der Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung und der Identität der verantwortlichen Stelle zu benachrichtigen. Werden personenbezogene Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung ohne Kenntnis des Betroffenen gespeichert, ist der Betroffene von der erstmaligen Übermittlung und der Art der übermittelten Daten zu benachrichtigen. Der Betroffene ist in den Fällen der Sätze 1 und 2 auch über die Kategorien von Empfängern zu unterrichten, soweit er nach den Umständen des Einzelfalles nicht mit der Übermittlung an diese rechnen muss.

(2) Eine Pflicht zur Benachrichtigung besteht nicht, wenn  

1.der Betroffene auf andere Weise Kenntnis von der Speicherung oder der Übermittlung erlangt hat,  

2.die Daten nur deshalb gespeichert sind, weil sie aufgrund gesetzlicher, satzungsmäßiger oder vertraglicher Aufbewahrungsvorschriften nicht gelöscht werden dürfen oder ausschließlich der Datensicherung oder der Datenschutzkontrolle dienen und eine Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde,  

3.die Daten nach einer Rechtsvorschrift oder ihrem Wesen nach, namentlich wegen des überwiegenden rechtlichen Interesses eines Dritten, geheim gehalten werden müssen, 

4.die Speicherung oder Übermittlung durch Gesetz ausdrücklich vorgesehen ist,  

5.die Speicherung oder Übermittlung für Zwecke der wissenschaftlichen Forschung erforderlich ist und eine Benachrichtigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde,  

6.die zuständige öffentliche Stelle gegenüber der verantwortlichen Stelle festgestellt hat, dass das Bekanntwerden der Daten die öffentliche Sicherheit oder Ordnung gefährden oder sonst dem Wohle des Bundes oder eines Landes Nachteile bereiten würde,   

7.die Daten für eigene Zwecke gespeichert sind und 

a) aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen sind und eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist, oder 

b)die Benachrichtigung die Geschäftszwecke der verantwortlichen Stelle erheblich gefährden würde, es sei denn, dass das Interesse an der Benachrichtigung die Gefährdung überwiegt, 

8.die Daten geschäftsmäßig zum Zweck der Übermittlung gespeichert sind unda) aus allgemein zugänglichen Quellen entnommen sind, soweit sie sich auf diejenigen Personen beziehen, die diese Daten veröffentlicht haben, oderb) es sich um listenmäßig oder sonst zusammengefasste Daten handelt (§ 29 Absatz 2 Satz 2) und eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist, 

9.aus allgemein zugänglichen Quellen entnommene Daten geschäftsmäßig für Zwecke der Markt- oder Meinungsforschung gespeichert sind und eine Benachrichtigung wegen der Vielzahl der betroffenen Fälle unverhältnismäßig ist.  

Die verantwortliche Stelle legt schriftlich fest, unter welchen Voraussetzungen von einer Benachrichtigung nach Satz 1 Nr. 2 bis 7 abgesehen wird.